Stichwörter zum Thema Bestattung und Tod- kurz erklärt.
Aufbahrung: Nach der Totenschau und der Freigabe des Leichnams durch den Amtsarzt und üblicherweise nach der hygienischen Versorgung, kann der Verstorbene in einem gesonderten Raum offen ausgestellt (aufgebahrt) werden. Die Aufbahrung kann zu Hause, in einer Kirche, beim Bestatter oder einem Aufbahrungsraum am Friedhof stattfinden.
Leichenschau: Die Untersuchung des Leichnams zur Bestimmung der Ursache und die näheren Umstände des Todes. Die Leichenschau muss von einem Arzt durchgeführt werden. Er stellt dabei den Totenschein als amtliches Dokument aus.
Almwiesenbestattung: De Asche des Verstorbenen wird auf einer Almwiese im Blumenmeer vergraben.
Leichenstarre: Auch Totenstarre genannt; die Erstarrung der Muskulatur nach dem Tode. Sie beginnt ca. 4 bis 12 Stunden nach Eintritt des Todes und dauert ca. 48 Stunden.
Ascheamulett: Hierbei handelt es sich um einen Anhänger, der an einer Kette meist um den Hals getragen wird. Es soll den Träger vor allem Bösen bewahren. Es wird ein geringer Teil der Totenasche in den Anhänger eingearbeitet.
Leichenwachs: Leichenwachs ist eine schmierig - fettig bis kreidig - körnige Substanz, die sich nach ca. 4-6 Wochen nach dem Tod unter Luftabschluss und feuchter Wärme bildet. Es kommt in feuchtem Lehmboden und im Wasser zu einer schnellen Bildung. Die Bildung des Leichenwachses ist unerwünscht, weil es die Zersetzung des Leichnams unter Umständen stark verzögert.
Aschestreuwiese: Aschen Verstreuungen erfolgen oberirdisch auf dafür ausgebildeten Flächen der Friedhöfe.
Baumbestattung: Die Totenasche wird nach der Einäscherung im Wurzelbereich eines Baumes, je nach Grabstätte mit oder ohne Urne, beigesetzt.
Luftbestattung: Die Asche des Leichnams wird bei ruhiger Fahrt mit einem Heißluftballon über einem ausgewiesenen Waldgebiet in Frankreich ausgestreut.
Brennsarg/Feuersarg: Ein spezieller, für die Kremation geeigneter Sarg ohne Beschläge, der vollständig verbrannt werden kann.
Pultgrabmal: Pultförmig angeordnetes, schräg liegendes Grabmal, das auf nahezu allen Friedhöfen genehmigt wird, weil die Gefahr des Umstürzens durch die Bauweise nicht gegeben ist.
Diamantbestattung: Voraussetzung hierfür ist die Einäscherung. Es wird nur ein Teil der Asche benötigt. In einem Transformation genannten Prozess wird der Kohlenstoff von der Asche gertennt. Der verbleibende reine Kohlenstoff wird nun für 4 bis 8 Wochen in einer Presse, hohem Druck und hoher Temperatur ausgesetzt. In dieser Zeit entstehen Kristalle, woraus ein Rohdiamant entsteht. Danach kann dieser in verschiedene Formen geschliffen werden. Schließlich kann der Diamant noch zertifiziert und mit einer Identifikationsnummer versehen werden.
Rasengrab: Särge oder Urnen werden in einer Rasenfläche beigesetzt und die Grabstelle wird mit einer flachen und ebenerdig im Boden versenkten Namensplatte gekennzeichnet oder mit einem Grabstein versehen. Rasengräber können auch anonym sein, also ohne Kennzeichnung der Grabstätte.
Reihengrab: Hierbei handelt es sich um eine Grabstätte, die der "Reihe nach" entsprechend der Abfolge der Todesfälle, belegt wird. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich.
Einäscherung: Hierbei handelt es sich um das Verbrennen des Verstorbenen.
Seebestattung: Die Seebestattung setzt eine Einäscherung voraus. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne, aus Zellulose, Sand- oder Salzstein, der See übergeben. Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Orten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch in allen Weltmeeren. In holländischen Gewässern aicj om Fluss- und Binnenseebestattungen möglich. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine besondere Beziehung zur See hatte und/oder die Seebestattung vom Verstorbenen gewünscht wurde.
Einbalsamierung: Es wird eine ausreichende Menge an Konservierungsmittel in die Venen und Arterien sowie in den Bauch.und Brustraum eingeleitet. Es kommt vorwiegend Formaldehyd zum Einsatz.
Exhumierung: Im Strafverfahren das Ausgraben zur darauffolgenden Untersuchung von Leichen auf Anordnung der Justiz, um bei Verdacht einer strafbaren Handlung Beweis zu erheben.
Feuerbestattung: Einäscherung, Leichenverbrennung oder Totenbestattung genannt, bei dem der Leichnam durch Feuer in Asche verwandelt wird.
Familiengrab: Wie das Wort schon ausdrückt, kann bei dieser Grabstätte die ganze Familie bestattet werden. DIe meisten Familiengräber haben in der Regel eine längere Ruhezeit als Einzelgräber.
Ruhezeit: Die Zeit, die ein Verstorbener mindestens im Grab verbleiben muss (durch die Friedhofsordnung festgesetzt).
Totenmaske: Eine Totenmaske ist die vom Gesicht eines Verstorbenen genommene Abformung aus Gips oder Wachs. Sie wird meist innerhalb von 4 Stunden abgenommen.
Totenschein: Amtliches Dokument, das ein Arzt nach der Feststellung des Todes ausstellt und Hinweise auf die Todesursache gibt.
Herrichtung: Vorbereiten des Leichnams zur Bestattung. Dazu gehören: Waschen und ggf. rasieren der Leiche, einkleiden, schließen und fixieren des Mundes, ggf. schminken.
Überführung: Die fachgerechte Überführung eines Leichnams zum Krematorium.
Überurne: Sie wird auch Schmuckurne genannt. Die Asche des Verstorbenen wird in der Aschekapsel aufbewahrt. Diese Aschekapsel wird in die Überurne bzw. die Schmuckurne eingesetzt. Überurnen, die in Erd- oder Urnengräbern bestattet werden, müssen abhängig von Friedhofsordnung und Ländergestz oft biologisch abbaubar sein.
Kolumbarium: Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird in einer Wandnische beigesetzt. Diese wird nach der Beisetzung meist mit einer Steinplatte verschlossen, die in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen trägt. In Kolumbarien können im Gegensatz zu Urnengräbern im Erdreich, Urnen zum Einsatz kommen, die sich nicht zersetzen, sofern Platz für eine Über Urne vorgesehen ist.
Urne: Gefäß zur Aufnahme der Rückstände, die bei der Kremation des Toten entstehen.
Urnenstele: Urnenstelen sind säulenförmige Gebilde- meist aus Naturstein oder Beton, die freistehend oder neben anderen Stelen im Boden verankert werden und eine oder mehrere Urnen aufnehmen können. Die Urnenkammer wird nach der Beisetzung mit einer Abdeckplatte, die meist den Namen des Verstorbenen trägt, verschlossen.
Kondolenzliste: Hier kann man seine Beileidsbezeugung in einer Liste (Buch) eintragen.
Kremation/Kremierung: Einäschern des Leichnams.
Vorsorgevertrag: im Vorsorgevertrag regelt der Bürger mit dem Bestatter zu lebzeiten, wie er einmal verabschiedet und wo er bestattet werden möchte. Weiterhin werden finanzielle Rücklagen gebildet, um die Bestattung in der gewünschten Form abzusichern.
Leichengift: Bezeichnung für die bei der Eiweißfäulnis entstehenden biogenen Amine, die u. a. vorwiegend den Verwesungsgeruch von Leichen verursachen.
Vorsorgeversicherung: Versicherung, in die in regelmäßigen Abständen Beiträge eingezahlt werden und die im Todesfall die Bestattungskosten übernimmt.
Krematorium: In einem Krematorium werden Verstorbene eingeäschert oder auch aufgebahrt.